
Niemand war’s gewesen – oder: Wie israelbezogener Antisemitismus sich selbst verleugnet
Wer deutsche Männer fragt, ob sie Pornografie konsumieren, erhält häufig dieselbe Antwort: „Ich? Nein.“ Das ist bemerkenswert. Deutschland gehört seit Jahren zu den Ländern mit einem der höchsten Anteile am weltweiten Traffic großer Pornoplattformen. Statistisch betrachtet muss es also Millionen Konsumenten geben – nur niemand will einer davon sein.
Selbstwahrnehmung und Realität politischer Debatten
Ein ähnliches Phänomen begegnet einem in Teilen der politischen Debatte über Israel. Fragt man manche Aktivistinnen und Aktivisten der politischen Linken in Bamberg und Forchheim, ob es in den eigenen Reihen Antisemitismus gebe, lautet die Antwort nahezu reflexartig: „Natürlich nicht – wir bekämpfen Antisemitismus.“ Liest man jedoch das vorliegende Positionspapier genauer, finden sich zahlreiche Narrative, die nach der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) sowie nach den Beschlüssen des Deutschen Bundestages als Formen des israelbezogenen Antisemitismus diskutiert werden (IHRA, 2016; Deutscher Bundestag, 2024).

Fotos: Website-Screenshots Google News und Linke-Bafo, 22.06.2026
Niemand käme ernsthaft auf die Idee, Björn Höcke allein deshalb vom Vorwurf des Rechtsextremismus freizusprechen, weil er in einer Rede erklärte, kein Rechtsextremist zu sein. Politische Positionen werden nicht anhand ihrer Selbstbeschreibung bewertet, sondern anhand ihrer Inhalte. Genau derselbe Maßstab muss auch für Antisemitismus gelten. Wer einen Text mit dem Satz „Wir bekämpfen Antisemitismus“ einleitet, ist deshalb noch nicht frei von antisemitischen Denkmustern. Entscheidend ist, was geschrieben wird – nicht, wie man sich selbst bezeichnet.
Das Positionspapier des Kreisverbandes Bamberg-Forchheim der LINKE beansprucht für sich, eine antiimperialistische und antifaschistische Analyse des Nahostkonflikts vorzulegen. Tatsächlich vermischt es historische Tatsachen, politische Bewertungen und rechtliche Behauptungen häufig zu einem eindimensionalen Erklärungsmodell. Israel erscheint darin ausschließlich als koloniales, rassistisches und Völker mordendes Siedlerprojekt. Historische Gegenbefunde, die für eine wissenschaftliche Einordnung unverzichtbar wären, bleiben weitgehend unerwähnt.
Gerade diese Einseitigkeit macht eine quellen basierte Überprüfung notwendig.
Israel als „siedlerkoloniales Projekt“ – eine verkürzte Geschichtserzählung
Das Positionspapier bezeichnet Israel als „siedlerkoloniales Projekt“, das mit Unterstützung imperialistischer Mächte entstanden sei und dessen Gründungsakt die Vertreibung der arabischen Bevölkerung gewesen sei. Diese Darstellung greift wissenschaftlich zu kurz.
In der Forschung bezeichnet Siedlerkolonialismus eine besondere Form des Kolonialismus, bei der Siedler dauerhaft in ein Gebiet einwandern, dort eine neue politische Ordnung errichten und die indigene Bevölkerung verdrängen oder ersetzen (Wolfe, 2006). Klassische Beispiele sind Nordamerika, Australien oder das europäisch dominierte Südafrika.
Bereits an dieser Stelle beginnt jedoch der historische Revanchismus des Positionspapiers.
Das jüdische Gemeinwesen im britischen Mandatsgebiet entstand nicht als britisches Kolonialprojekt. Vielmehr entwickelte sich das Verhältnis zwischen der jüdischen Gemeinschaft (Jischuw) und der britischen Mandatsmacht spätestens seit dem White Paper von 1939 zunehmend zu einem offenen Konflikt. Das White Paper beschränkte die jüdische Einwanderung während der nationalsozialistischen Judenverfolgung drastisch und untersagte weitgehend den jüdischen Landerwerb (Colonial Office, 1939). Tausende jüdische Flüchtlinge, die der Shoah entkommen wollten, wurden von den britischen Behörden an der Einreise gehindert oder in Internierungslager auf Zypern gebracht.
Jüdische Untergrundorganisationen wie Irgun und Lechi führten daraufhin einen bewaffneten Kampf gegen die britische Mandatsmacht. Der bekannteste Anschlag war die Bombardierung des King-David-Hotels am 22. Juli 1946, in dem sich das britische Verwaltungs- und Militärhauptquartier befand. Dass eine Bewegung, die militärisch gegen die Kolonialmacht kämpfte, zugleich als bloßes Instrument eben dieser Kolonialmacht dargestellt wird, stellt einen erheblichen historischen Widerspruch dar.
Die Rolle der Vereinten Nationen
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, den das Positionspapier vollständig ausblendet: Die Gründung Israels beruhte nicht auf einer einseitigen imperialistischen Entscheidung westlicher Mächte, sondern auf der Resolution 181 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 29. November 1947. Für den Teilungsplan stimmten sowohl die die Sowjetunion als auch die Vereinigten Staaten – zwei Staaten, die sich bereits im beginnenden Kalten Krieg als geopolitische Rivalen gegenüberstanden
Die jüdische Seite akzeptierte den Teilungsplan auf der UN-Generalversammlung, 1947trotz erheblicher territorialer Nachteile; die arabischen Vertreter lehnten ihn geschlossen ab.
Bereits dieser historische Befund zeigt: Die Entstehung Israels lässt sich weder auf ein koloniales Projekt Großbritanniens noch auf eine einfache imperialistische Landnahme reduzieren. Sie war vielmehr das Ergebnis der Verbindung jüdischer Selbstbestimmungsbestrebungen, internationaler Beschlüsse und eines anschließenden Krieges, dessen Verlauf sowohl Vertreibungen als auch Fluchtbewegungen auf beiden Seiten hervorrief. Damit unterscheidet sich die historische Entwicklung Israels grundlegend von den klassischen Modellen des europäischen Siedlerkolonialismus.
Die Nakba – historische Tragödie oder politischer Gründungsmythos?
Kaum ein Begriff besitzt in der heutigen Nahostdebatte eine vergleichbare emotionale Wirkung wie die Nakba („Katastrophe“). Das Positionspapier stellt sie als den „zentralen Gründungsakt des israelischen Siedlerkolonialismus“ dar und reduziert damit eines der komplexesten Ereignisse des 20. Jahrhunderts auf eine einzige Ursache: Israel.
Historisch betrachtet ist diese Darstellung nicht mehr als ein antisemitischer Mythos, vergleichbar mit Brunnen vergiften und Kinder schlachten.
Unbestritten ist, dass im Verlauf des Krieges von 1947/48 rund 700.000 arabische Palästinenser:innen ihre Heimat verließen oder verlassen mussten (Morris, 2004). Ebenso unbestritten ist, dass zahlreiche Dörfer zerstört wurden und es örtlich zu Vertreibungen durch israelische Einheiten kam. Diese Tatsachen gehören zur Geschichte des Nahostkonflikts und dürfen weder geleugnet noch relativiert werden.
Ebenso unbestreitbar ist jedoch ein zweiter Teil der Geschichte, den das Positionspapier vollständig verschweigt.
Der Krieg begann nicht mit der israelischen Staatsgründung, sondern unmittelbar nach der Annahme des UN-Teilungsplans durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 29. November 1947. Während die jüdische Seite den Teilungsplan akzeptierte, lehnten ihn sämtliche arabischen Delegationen ab. Bereits am folgenden Tag begannen bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen jüdischen und arabischen Milizen. Nach der israelischen Unabhängigkeitserklärung am 14. Mai 1948 griffen die regulären Armeen Ägyptens, Syriens, Jordaniens, des Irak und des Libanon den neu gegründeten Staat an (UN General Assembly, 1947).
Die Flucht der arabischen Bevölkerung hatte deshalb keine einheitliche Ursache. Historiker unterscheiden heute mehrere Faktoren:
Flucht aus unmittelbaren Kampfgebieten, Evakuierungen durch arabische Kommandeure, Angst nach einzelnen Massakern, militärische Vertreibungen durch israelische Einheiten, Zusammenbruch lokaler Verwaltungsstrukturen.
Gerade der israelische Historiker Benny Morris, der keineswegs als unkritischer Verteidiger Israels gilt, beschreibt die Nakba ausdrücklich als Ergebnis mehrerer sich überlagernder Ursachen und nicht als lange vorbereiteten Plan einer ethnischen Säuberung (Morris, 2004).
Eine wissenschaftliche Darstellung muss außerdem einen zweiten, eng mit der Nakba verbundenen Flüchtlingskomplex berücksichtigen.
Die vergessene Vertreibung jüdischer Gemeinschaften
Zwischen 1948 und den frühen 1970er Jahren wurden rund 850.000 Jüdinnen und Juden aus arabischen Staaten und dem Iran vertrieben oder zur Flucht gezwungen. Die überwiegende Mehrheit fand im neu gegründeten Staat Israel Zuflucht. Diese Vertreibung wird im Positionspapier mit keinem einzigen Satz erwähnt, obwohl sie dieselbe historische Epoche betrifft und die heutige Bevölkerungsstruktur Israels entscheidend geprägt hat.
Obwohl Constantine K. Zurayk aus einer antizionistischen und damit antisemitischen Perspektive schrieb, deutete er die Nakba bereits 1948 nicht ausschließlich als Ergebnis zionistisch motivierter Vertreibung, sondern auch als Folge arabischer Selbsttäuschung, militärischer Fehleinschätzung und propagandistischer Irreführung. So kritisierte er, die arabische Binnenpropaganda habe von „imaginary victories“ gesprochen und die arabische Öffentlichkeit mit der Vorstellung eines leicht zu erringenden Sieges beruhigt, „until the disaster struck“ (Zurayk, 1956 [1948], S. 5). Zugleich forderte Zurayk, die arabische Seite müsse ihre eigenen Fehler und Schwächen erkennen und das Ausmaß ihrer Verantwortung für die Katastrophe (Nakba) eingestehen (Zurayk, 1956,1948).
Wer ausschließlich die palästinensische Fluchtgeschichte erzählt, die nahezu zeitgleiche Vertreibung der jüdischen Bevölkerung aus der arabischen Welt jedoch vollständig verschweigt, schreibt keine ausgewogene Geschichtsanalyse, sondern eine selektive Erinnerungsgeschichte.
Gerade darin liegt das eigentliche Problem des Positionspapiers: Geschichte wird nicht verfälscht, indem ausschließlich Unwahrheiten behauptet werden. Geschichte wird ebenso verzerrt, wenn wesentliche Tatsachen systematisch ausgelassen werden.
Israel und Südafrika – trägt der Apartheidvergleich?
Kaum ein Vorwurf besitzt eine größere politische Sprengkraft als der Begriff Apartheid. Das Positionspapier verwendet ihn nicht als analytischen Vergleich, sondern als feststehende Beschreibung des Staates Israel.
Bereits deshalb lohnt sich ein Blick auf das historische Original.
Das südafrikanische Apartheidregime beruhte auf einem umfassenden gesetzlichen System rassischer Trennung. Der Population Registration Act von 1950 klassifizierte jeden Menschen nach seiner „Rasse“. Der Group Areas Act schrieb getrennte Wohngebiete vor. Schwarze Südafrikaner besaßen kein gleiches Wahlrecht, konnten keine nationale Regierung wählen und waren systematisch von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen.
Israel unterscheidet sich hiervon in wesentlichen Punkten.
Arabische Staatsbürger Israels besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Arabische Parteien sind in der Knesset vertreten. Arabische Richter wirkten am Obersten Gerichtshof mit, arabische Diplomaten vertreten Israel im Ausland, arabische Ärztinnen und Ärzte arbeiten in denselben Krankenhäusern wie jüdische Kolleginnen und Kollegen, arabische Polizeibeamte versehen Dienst in der israelischen Polizei.
Diese Tatsachen schließen Diskriminierung keineswegs aus. Arabische Israelis berichten seit Jahrzehnten über Benachteiligungen bei Infrastruktur, kommunalen Investitionen, Wohnungsbau oder staatlichen Leistungen. Auch internationale Organisationen kritisieren entsprechende Ungleichheiten regelmäßig.
Zwischen Diskriminierung und Apartheid besteht jedoch ein erheblicher rechtlicher Unterschied.
Diskriminierung findet sich – leider – in zahlreichen Demokratien. Apartheid bezeichnet dagegen ein umfassendes Herrschaftssystem, dessen Zweck gerade in der dauerhaften rassischen Unterdrückung einer Bevölkerungsgruppe besteht.
Genau deshalb ist der Vergleich zwischen Israel und Südafrika unter Historikern und Völkerrechtlern hoch umstritten. Wer beide Systeme unterschiedslos gleichsetzt, verwischt historische Unterschiede, statt sie zu erklären.
Zionismus – wer Zion aus dem Judentum herauslöst, versteht weder das eine noch das andere
Kaum ein Begriff wird im vorliegenden Positionspapier so verkürzt verwendet wie der Begriff Zionismus. Er erscheint dort nicht als vielgestaltige jüdische National- und Befreiungsbewegung, sondern fast ausschließlich als ideologische Rechtfertigung von Kolonialismus, Apartheid und Völkermord. Genau darin liegt die erste Verzerrung: Aus einer historischen Bewegung mit religiösen, kulturellen, sozialistischen, liberalen und politischen Strömungen wird eine Chiffre des Bösen.
Der moderne politische Zionismus entstand Ende des 19. Jahrhunderts als Reaktion auf den europäischen Antisemitismus und das Scheitern der rechtlichen Gleichstellung jüdischer Minderheiten in Europa. Herzl beschreibt den jüdischen Staat ausdrücklich als „Versuch einer modernen Lösung der Judenfrage“ und damit als politische Antwort auf Verfolgung, Entrechtung und die Erfahrung, dass jüdisches Leben auch im aufgeklärten Europa nicht sicher war (Herzl, 1896). Der Zionismus wurde dem Judentum also nicht äußerlich „aufgepfropft“. Er übersetzte eine ältere religiöse, historische und kulturelle Bindung an Zion in die moderne Sprache nationaler Selbstbestimmung.
Die Bindung des jüdischen Volkes an Israel, Zion und Jerusalem gehört seit über zweieinhalb Jahrtausenden zum Kern jüdischer Religionsgeschichte. Bereits die Tora beschreibt das Land Israel als Teil des Bundes zwischen Gott und dem jüdischen Volk (Genesis 12,1–7; Genesis 15,18–21; Deuteronomium 30,1–5). Diese Verbindung wird im Tanach fortgeführt. So verdichtet der Psalmist die Exilerfahrung in den Worten: „Wenn ich dich vergesse, Jerusalem, so verdorre meine Rechte“ (Psalm 137,5–6). In der jüdischen Liturgie bleibt Jerusalem gegenwärtig; am Ende des Pessach-Seders und am Ende von Jom Kippur steht die Hoffnung: „Nächstes Jahr in Jerusalem“ (Siddur, Pessach-Haggada; Siddur, Ne’ila-Gebet zu Jom Kippur).
Israel ist deshalb im jüdischen Selbstverständnis nicht lediglich ein geografischer Ort. Israel ist religiöser Erinnerungsraum, historischer Bezugspunkt und liturgische Verdichtung jüdischer Identität. Das Judentum hat die babylonische Verbannung, die römische Zerschlagung jüdischer Staatlichkeit und nahezu zweitausend Jahre Diaspora überlebt. Es hat dies jedoch nicht dadurch überlebt, dass es Zion vergessen hätte, sondern dadurch, dass es Zion erinnerte, betrauerte, besang und erhoffte.
Vor diesem Hintergrund entlarvt sich die politische Formel, man sei „gegen den Zionismus, aber selbstverständlich für das Judentum“, als ein Bestandteil einer antisemitischen Ideologie. Allerdings existieren innerhalb des Judentums religiöse und politische Minderheiten, die den politischen Zionismus ablehnen oder anders deuten. Diese Minderheiten verdienen eine entsprechende Darstellung. Sie ändern jedoch nichts daran, dass Zion, Jerusalem und Israel im religiösen und kulturellen Selbstverständnis des Judentums zentral verankert sind. Wer Zionismus ausschließlich als koloniale Ideologie beschreibt und jede religiöse, historische und kulturelle Verbindung zwischen Judentum und Israel bestreitet, sollte besser den Mund halten und hat vom jüdischen Glauben aber auch gar nichts verstanden. So wird jüdisches Selbstverständnis durch eine anmaßende Fremdzuschreibung ersetzt.
Genau diese Fremdzuschreibung prägt das Positionspapier. Es kritisiert nicht lediglich einzelne Regierungen, Kabinette, Parteien oder Entscheidungen. Es erklärt den Zionismus selbst zur „ideologischen Klammer“ von Nakba, Ungleichbehandlung und Völkermord. Damit wird nicht eine Regierung delegitimiert, sondern die nationale Selbstbestimmung des jüdischen Volkes als solche. Die Israelische Unabhängigkeitserklärung formuliert demgegenüber ausdrücklich, dass im Land Israel die „geistige, religiöse und politische Identität“ des jüdischen Volkes geformt worden sei und dass die Staatsgründung auf dem „natürlichen und historischen Recht“ des jüdischen Volkes sowie auf dem Beschluss der Vereinten Nationen beruhe (Provisional Government of Israel, 1948). Wer diese Selbstbeschreibung vollständig durch das Bild eines kolonialen Täterkollektivs ersetzt, betreibt keine Analyse, sondern politische Vernichtung.
Resümee – Antikolonialismus als neue Form epistemischer Bevormundung
Das vorliegende Positionspapier versteht sich als antikolonial, antifaschistisch und emanzipatorisch. Bei näherer Betrachtung reproduziert es jedoch genau jene Herrschaftsmechanismen, die es vorgibt zu bekämpfen.
Seine Autori:innen beanspruchen, aus Deutschland heraus definieren zu können, was die Interessen der Palästinenserinnen und Die politische und gesellschaftliche Pluralität der palästinensischen Bevölkerung bleibt in dem Positionspapier des Kreisverbandes Die Linke Bamberg vollständig unberücksichtigt. Demokratische Oppositionskräfte, säkulare Bewegungen, Frauenrechtsorganisationen, LSBTIQ-Personen, unabhängige zivilgesellschaftliche Akteure sowie Palästinenserinnen und Palästinenser, die sich der Herrschaft der Hamas widersetzen, finden keinerlei Erwähnung. Die palästinensische Gesellschaft erscheint nicht als pluralistisches Gemeinwesen mit unterschiedlichen politischen Interessen und Zukunftsvorstellungen, sondern als homogene Projektionsfläche westlicher Stellvertreterpolitik.
Die Bevölkerung des Gazastreifens erscheint ausschließlich als Projektionsfläche westlicher Solidarität.
Genau diesen Mechanismus beschreibt Gayatri Chakravorty Spivak in ihrem grundlegenden Essay Can the Subaltern Speak? (Spivak, 1988). Ihre Kritik richtet sich gegen westliche Intellektuelle, die behaupten, den Marginalisierten eine Stimme zu geben, tatsächlich aber deren eigene Stimmen durch ihre eigenen theoretischen Deutungsmuster ersetzen. Nicht die Betroffenen sprechen, sondern diejenigen, die für sie sprechen wollen.
Exakt diese Form epistemischer Stellvertreterpolitik findet sich im Positionspapier wieder. Die Autorinnen und Autoren sprechen über die Palästinenserinnen und Palästinenser, nicht mit ihnen. Sie definieren aus einer westlichen Wohlstandsgesellschaft heraus, was Freiheit, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung für die Menschen im Gazastreifen bedeuten sollen, ohne deren tatsächliche politische Wirklichkeit angemessen einzubeziehen.
Die Realität unter der Hamas im Gazastreifen
Diese Wirklichkeit wird maßgeblich durch die Hamas bestimmt. Seit 2007 existiert im Gazastreifen keine demokratisch legitimierte pluralistische Staatsordnung mehr. Politische Opposition wird unterdrückt, Wahlen finden nicht statt, Presse- und Meinungsfreiheit sind massiv eingeschränkt, Frauen- und Minderheitenrechte werden verletzt und homosexuelle Menschen leben unter permanenter Bedrohung. Die Hamas ist zugleich militärisch, finanziell und ideologisch eng mit der Islamischen Republik Iran verbunden. Wer diese Machtstruktur in einer Analyse nahezu vollständig ausblendet und stattdessen ausschließlich Israel zum politischen Handlungssubjekt erklärt, übernimmt faktisch die hegemoniale Selbstbeschreibung der Hamas: Die palästinensische Gesellschaft erscheint nicht mehr als eigenständiger politischer Akteur, sondern ausschließlich als Opfer Israels.
Gerade hierin besteht das eigentliche postkoloniale Paradox. Während das Positionspapier Israel vorwirft, den Palästinenserinnen und Palästinensern ihre politische Handlungsfähigkeit abzusprechen, spricht es ihnen selbst genau diese Handlungsfähigkeit ab. Es ersetzt ihre politische Pluralität durch eine westliche Projektion und reproduziert damit genau jene paternalistische Logik, die Spivak kritisiert: Die Subalternen dürfen nicht selbst sprechen; gesprochen wird über sie.
Hinzu kommt eine zweite bemerkenswerte Widersprüchlichkeit. Die Autorinnen und Autoren formulieren ihre postkoloniale Kritik aus einer westlichen Demokratie heraus, deren politischer und wirtschaftlicher Wohlstand historisch auch aus kolonialen Machtverhältnissen hervorgegangen ist. Gleichzeitig delegitimieren sie ausgerechnet den Staat, dessen jüdische Bevölkerung zu einem erheblichen Teil aus den Nachkommen der Shoah-Überlebenden sowie aus Jüdinnen und Juden besteht, die aus arabischen und nordafrikanischen Staaten vertrieben wurden oder fliehen mussten. Damit wird ausgerechnet das einzige erfolgreiche antikoloniale Selbstbestimmungsprojekt des jüdischen Volkes in den Kategorien europäischen Kolonialismus beschrieben.
Besonders problematisch ist dabei die Übernahme zentraler Begriffe und Narrative wie „Siedlerkolonialismus“, „Apartheidstaat“ oder die Reduktion des Zionismus auf eine rassistische Herrschaftsideologie. Diese Begriffe bilden seit Jahren einen wesentlichen Bestandteil der politischen Semantik der Hamas und ihrer internationalen Unterstützernetzwerke. Indem das Positionspapier diese Deutungsmuster übernimmt, ohne sie historisch oder begriffsgeschichtlich kritisch zu prüfen, normalisiert es Narrative, die auf die Delegitimierung jüdischen Lebens abzielen.
Damit überschreitet das Positionspapier die Grenze legitimer Kritik an israelischer Regierungspolitik. Es richtet sich nicht mehr gegen einzelne politische Entscheidungen oder Regierungen, sondern gegen den Zionismus als Ausdruck jüdischer Selbstbestimmung und damit gegen einen zentralen Bestandteil jüdischer religiöser, historischer und kultureller Identität. Nach den Maßstäben der Arbeitsdefinition der IHRA und den Beschlüssen des Deutschen Bundestages erfüllt diese Form der Delegitimierung zentrale Merkmale antisemitischer Argumentationsmuster.
Die eigentliche Problematik des Positionspapiers reicht jedoch noch weiter. Im Namen von Antirassismus, Antikolonialismus und Emanzipation reproduziert es genau jene paternalistischen Herrschaftsmechanismen, die der Postkolonialismus überwinden wollte. Die politische und gesellschaftliche Vielfalt der palästinensischen Bevölkerung wird auf eine homogene Opfererzählung reduziert. Demokratische Oppositionelle, säkulare Kräfte, Frauenrechtsorganisationen, LSBTIQ-Personen sowie Palästinenserinnen und Palästinenser, die sich der Herrschaft der Hamas widersetzen, bleiben ebenso unsichtbar wie ihre Forderungen nach Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. An ihre Stelle tritt eine westliche Stellvertreterpolitik, die vorgibt, ihre Interessen besser zu kennen als sie selbst.
Genau diesen Mechanismus beschreibt Gayatri Chakravorty Spivak in Can the Subaltern Speak? (Spivak, 1988). Nicht die Marginalisierten sprechen selbst, sondern westliche Intellektuelle sprechen an ihrer Stelle und ersetzen deren eigene Stimmen durch ein ideologisches Deutungsmuster. Exakt diese epistemische Anmaßung prägt das Positionspapier: Es spricht für die Palästinenserinnen und Palästinenser, statt ihnen zuzuhören. Gleichzeitig erklärt es Jüdinnen und Juden, was ihre Religion, ihre Geschichte und ihre nationale Identität angeblich zu bedeuten hätten. Damit werden sowohl die jüdische als auch die palästinensische Selbstbeschreibung durch westliche Fremdzuschreibungen ersetzt.
Hinzu kommt ein weiterer fundamentaler Widerspruch. Während das Positionspapier Israel vorwirft, die Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser zu missachten, blendet es die autoritäre Herrschaft der Hamas als maßgeblichen Unterdrückungsfaktor der Bevölkerung im Gazastreifen nahezu vollständig aus. Die Hamas unterdrückt politische Opposition, verhindert freie Wahlen, verfolgt Andersdenkende, Frauenrechtsaktivistinnen, LSBTIQ-Personen und andere Minderheiten und ist zugleich eng an das iranische Mullah-Regime gebunden. Wer diese Realität systematisch ausblendet und stattdessen zentrale Begriffe und Deutungsmuster übernimmt, die auch die Hamas zur Delegitimierung Israels verwendet, trägt objektiv zur Normalisierung ihrer politischen Erzählung bei.
Der gravierendste Fehler dieses Positionspapiers besteht deshalb darin, dass es ausgerechnet im Namen von Antirassismus und Antikolonialismus den Jüdinnen und Juden ihre Geschichte erklärt und den Palästinenserinnen und Palästinensern ihre eigene politische Stimme nimmt. Es ersetzt historische Forschung durch moralische Gewissheit, jüdische Selbstbeschreibung durch westliche Fremdzuschreibung und palästinensische Pluralität durch ideologische Stellvertreterpolitik.
Eine tatsächlich emanzipatorische und menschenrechtlich konsistente Position kann daher nur auf der uneingeschränkten Anerkennung beider Selbstbestimmungsrechte beruhen: des jüdischen Volkes im Staat Israel und der Palästinenserinnen und Palästinenser in einem demokratischen, rechtsstaatlichen und von islamistischer Terrorherrschaft befreiten Staat. Nicht die Delegitimierung Israels, sondern zwei demokratische Staaten, die konsequente Bekämpfung von Antisemitismus, Islamismus und autoritärem Extremismus sowie die Anerkennung der Würde und Freiheit beider Völker sind die Voraussetzung für einen gerechten und dauerhaften Frieden.
Manfred Zeltler
Literaturliste
Colonial Office (1939): Palestine. Statement of Policy. Cmd. 6019. London: His Majesty’s Stationery Office.
Deutscher Bundestag (2019): Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen. Bundestagsdrucksache 19/10191. Berlin: Deutscher Bundestag.
Deutscher Bundestag (2024): Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken. Bundestagsdrucksache 20/13627. Berlin: Deutscher Bundestag.
Herzl, T. (1896): Der Judenstaat. Versuch einer modernen Lösung der Judenfrage. Leipzig/Wien: M. Breitenstein’s Verlags-Buchhandlung.
IHRA (2016): Arbeitsdefinition von Antisemitismus. International Holocaust Remembrance Alliance.
International Criminal Court (1998): Rome Statute of the International Criminal Court. Rom: International Criminal Court.
Morris, B. (2004): The Birth of the Palestinian Refugee Problem Revisited. Cambridge: Cambridge University Press.
Pessach-Haggada: Schlussformel „Nächstes Jahr in Jerusalem“.
Pew Research Center (2016): Israel’s Religiously Divided Society. Washington, D.C.: Pew Research Center.
Provisional Government of Israel (1948): Declaration of the Establishment of the State of Israel. Tel Aviv.
Siddur: Ne’ila-Gebet zu Jom Kippur, Schlussformel „Nächstes Jahr in Jerusalem“.
South Africa (1950a): Population Registration Act, Act No. 30 of 1950. Pretoria: Government Printer.
South Africa (1950b): Group Areas Act, Act No. 41 of 1950. Pretoria: Government Printer.
Spivak, G. C. (1988): ‘Can the Subaltern Speak?’, in Nelson, C. und Grossberg, L. (Hrsg.): Marxism and the Interpretation of Culture. Urbana/Chicago: University of Illinois Press, S. 271–313.
Tanach: Tora: Genesis 12,1–7; Genesis 15,18–21; Deuteronomium 30,1–5. Ketuvim: Psalm 137,5–6.
Vereinte Nationen (1947): Resolution 181 (II). Future Government of Palestine. New York: United Nations General Assembly.
Vereinte Nationen (1973): International Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid. New York: United Nations.
Zurayk, C. K. (1956 [1948]): The Meaning of the Disaster. Translated from the Arabic by R. Bayly Winder. Beirut: Khayat’s College Book Cooperative.


